Feinstaub

Viele Ursachen und Auslöser von Krankheiten sieht man nicht. Feinstaub gehört dazu. Die Kenntnisse über die gesundheitlichen Gefahren von Staubpartikeln mit einem Durchmesser unter 10 µm mehren sich erst seit etwa 15 Jahren. Je kleiner diese Partikel sind, desto tiefer können sie in den Körper gelangen.
In Deutschland werden zulässige Höchstmengen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Als Kriterium bei Überwachung wird allerdings nur die Partikelgröße bzw. deren Gewicht betrachtet, nicht jedoch ihre Zusammensetzung und Herkunft. Obwohl die Toxizität von natürlichen und anthropogen verursachten Feinstäuben erhebliche Unterschiede aufweist.

Ralph Lenkert, Mitglied Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übt Kritik an der Feinstaubüberwachung in Deutschland und spricht über den Bauwahn von Müllverbrennungsanlagen im Zusammenhang mit Feinstaubbelastung.

Feinstaubemissionen

Viele Ursachen und Auslöser von Krankheiten sieht man nicht. Feinstaub gehört dazu. Erst seit gut 15 Jahren mehren sich die Erkenntnisse über die gesundheitlichen Gefahren von feinen Staubpartikeln, die für das menschliche Auge nicht sichtbar sind.

Belastungen durch Feinstaub können Erkrankungen der Atemwege wie Asthma, Herz-Kreislauferkrankungen oder sogar Lungenkrebs auslösen. Daran sterben jedes Jahr viele tausend Menschen. Die Angaben zu den vorzeitig in Deutschland sterbenden Menschen schwanken zwischen einigen Tausend bis zu 70.000 im Jahr. Es gibt keine Feinstaubmenge in der Luft, unterhalb derer eine Gesundheitsbelastung auszuschließen ist. Je kleiner die Partikel sind, umso tiefer können sie in den Körper eindringen und dort schädigend wirken. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Rechte der Bürger im Kampf gegen den gesundheitsgefährdenden Feinstaub und andere gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Stickoxide gestärkt. Betroffene können vor Gericht die zuständigen Behörden zur Erstellung eines Aktionsplans mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen zwingen.

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