Mit Milliardenhilfen Weichen für eine nachhaltige Mobilität stellen
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- 15 April 2020

Staatshilfen für die Luftverkehrsunternehmen wie Lufthansa oder Condor sollten deshalb nicht nur als Kredite oder stille Beteiligungen gewährt werden. Aus meiner Sicht kommen sie nur in Frage, wenn die Arbeitsplätze der Beschäftigten erhalten werden und betriebsbedingte Kündigungen für die Dauer der Inanspruchnahme von Staatshilfen ausgeschlossen sind. Zudem müssen abgeschlossene Tarifverträge zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beibehalten und auf alle Konzernbeschäftigten ausgedehnt werden. Die Ausschüttung von Dividenden muss für die Dauer der Inanspruchnahme von Staatshilfen unterbleiben, und Staatshilfen sind als Kapitaleinlage zu gestalten, die dem Eigentümer Bund auch entsprechende Stimmrechte sichern. Auch sind Vorstandgehälter für die Dauer der Beteiligung auf das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen zu begrenzen. Der Betriebsrat und die Gewerkschaften sind umfassend an Entscheidungen über Restrukturierungsmaßnahmen zu beteiligen. Für die Dauer der Inanspruchnahme von Staatshilfen ist eine erweiterte Mitbestimmung für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften nach dem Vorbild der Regelungen über die Montanmitbestimmung einzuführen.
Die Bundesregierung muss den dramatischen Einbruch im Luftverkehr, der sehr wahrscheinlich bei allen europäischen Fluggesellschaften zu massiven Staatshilfen führen wird, zum Anlass nehmen, mit den europäischen Partnern eine soziale, ökologische und zukunftsfähige Re-Regulierung des europäischen Luftverkehrs vorzunehmen. Im Zentrum muss dabei die Unterbindung von Geschäftsmodellen stehen, die durch Dumping-Löhne und Umgehung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln gekennzeichnet sind, sowie die beschleunigte und gesicherte Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaabkommens durch weniger Flüge, klimaneutrale Treibstoffe und eine Verlagerung von Flugverkehr auf die Bahn. Foto: Rainer Sturm, pixelio.de