Vogelgrippe, die dritte
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- 23 November 2016
von Dr. Kirsten Tackmann
Den Ausbruch der Vogelgrippe auf Rügen am Valentinstag 2006 werde ich nie vergessen. Ich war gerade ein paar Monate Bundestagsabgeordnete und hatte noch im Januar in einer Plenumsdebatte als einzige Rednerin gewarnt, dass es keinen vernünftigen Grund gäbe anzunehmen, dass dieser Seuchenzug nur unsere Nachbarländer treffen wird und das es klug wäre, sofort einen Plan dafür zu entwickeln für den Ernstfall. Weil das nicht erfolgte brach dann die große Hektik aus, in der unsere LINKE Landrätin Kerstin Kassner (jetzt meine Fraktionskollegin) sehr klug agierte. Trotzdem drohte Horst Seehofer als damaliger Bundeslandwirtschaftsminister, in Rügen einzumarschieren und Till Backhaus als Landesagrarminister versuchte auch, versäumte Verantwortung nach unten zu reichen. Damit war es die erste handfeste agrarpolitische Auseinandersetzung, in der wir als LINKE solidarisch zusammenstanden. Übrigens blieb der Landkreis Rügen damals auf erheblichen Geldsummen sitzen.
Seit 08. November nun der dritte Ausbruch. Nach dem Virus „H5N1“ 2006 ist es dieses Mal – wie 2014/5 – „H5N8“, allerdings in einer für Geflügel aggressiveren Variante, die ungewöhnlich häufig bei toten Wildvögeln gefunden wird. Zum Glück gibt es im Gegensatz zu „H5N1“ bei der aktuellen Virusvariante keinerlei Hinweise, dass auch Menschen erkranken könnten. Vermutlicher Ursprung des Ausbruchs ist erneut der asiatische Raum. Sibirien, Indien, Ungarn, Kroatien, Polen, Österreich und die Schweiz sind derzeit betroffen.
Unterdessen ist das Krisenmanagement aber im Vergleich zu 2006 wesentlich verbessert. Ein bundesweiter Maßnahmenkatalog soll das Übertragungsrisiko minimieren. Größere Tierbestände sind bislang mit einer Ausnahme verschont geblieben. Der Maßnahmenkatalog reicht bis zu einem bundesweiten Aufstallungsgebot. Gerade für Wassergeflügel wie Enten und Gänse, aber auch Strauße ist das aus Tierschutzgründen nur begrenzt möglich, so dass der eine oder andere Weihnachtsbraten wohl vorzeitig in der Tierkühltruhe landen muss.
Für die Betriebe ist das eine sehr schwierige Situation und nicht alle zusätzlichen Aufwendungen werden durch Tierseuchenkassen erstattet werden. Als Übertragungswege kommen sowohl direkter Kontakt mit Wildvögeln in Frage als auch passive Übertragungen durch kontaminierte Personen und Materialien. Maßvoll und trotzdem effektiv zu handeln bleibt ein Spagat, so dass der dritte Ausbruch in zehn Jahren der Anlass sein muss, über Möglichkeiten der Minimierung der Einschleppungsrisiken und der resultierenden wirtschaftlichen Schäden, aber auch über ethische Fragen ernsthaft zu diskutieren. Denn nach dem Ausbruch scheint vor dem nächsten Ausbruch zu sein.
Deshalb fordert DIE LINKE seit Jahren, die Größe der Nutztierbestände regional und am Standort zu deckeln. Damit könnten präventive Massentötungen vermieden und das Übertragungsrisiko von Stall zu Stall reduziert werden. Außerdem muss geprüft werden, ob angesichts wiederkehrender Tierseuchengeschehen mit Wildvogelbeteiligung strengere Vorschriften zur Biosicherheit in allen Ställen notwendig sind, zum Beispiel für den Bau von Desinfektionseinrichtungen.