Verbraucherrechte stärken, statt hintergehen!
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- 5 März 2019
Wir hatten gestern eine Anhörung im Bundestag zum Lebens-und Futtermittelgesetzbuch.
Die Bundesregierung plant eine Regelung, nach der die öffentliche Information über Verstöße von Unternehmen gegen Rechtsvorschriften nach bereits 6 Monaten gelöscht werden müssen. Ein klarer Kniefall vor der Lobby!
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vor kurzem klargestellt, dass das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information gegenüber dem Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit der Unternehmen überwiegt.
Aktuell gibt es keine Löschfrist, die Praxis in vielen Bundesländern ist allerdings eine Löschung nach 12 Monaten. Der Vorschlag der Bundesregierung schwächt also klar die Verbraucherrechte. Das ist völlig inakzeptabel!
Das Gesetz darf so nicht verabschiedet werden!
Bei der gestrigen Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat der Geschäftsführer von foodwatch, Martin Rücker, dies nochmals bestätigt.
Wir brauchen stattdessen eine Reform der Verbraucherinformationsrechte!
Deshalb fordern wir als Fraktion DIE LINKE. im Bundestag mit unserem Antrag zu Anpassung des Gesetzes u.a.:
- Eine sinnvolle Löschfrist von 2 Jahren
- Mehr Transparenz in der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse
- Die Einführung eines bundeweit einheitlichen "Hygiene-Smileys", der Verbraucherinnen und Verbraucher leicht und verständlich über die aktuellen Ergebnisse der jeweiligen Unternehmen informiert
- Den Aufbau eines zentralen Informationsportals in dem alle verbraucherrelevanten Informationen zu Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelbetrug und Lebensmittelkriminalität in leicht verständlicher Sprache und übersichtlicher Form zusammengefasst werden.