Fracking gehört verboten - Hessische Landesregierung muss die Möglichkeit dazu endlich nutzen
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- 28 August 2013
- von DIE LINKE. im Hessischen Landtag
Obwohl die Möglichkeit besteht, ein generelles Verbot von Fracking in Hessen auf den Weg zu bringen, hat die Landesregierung davon bisher keinen Gebrauch gemacht. „Der Einsatz von Fracking (Hydraulic Fracturing) bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas beeinträchtigt und gefährdet Boden, Grundwasser und Luft bereits bei normalem Betrieb, auch ohne Störfälle. Verseuchtes Trinkwasser hält sich zudem nicht an Landesgrenzen. Deshalb brauchen wir ein bundesweites, besser noch europaweites Verbot dieser Art von Erdgas- und Erdölförderung Solange solche bundesweite oder europäische Gesetze fehlen, müssen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene genutzt werden. DIE LINKE fordert, Fracking im Rahmen der hessischen Bergverordnung generell zu untersagen.“, so Marjana Schott, umwelt- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag.
Rainer Zawislo, Diplom-Bergingenieur und ehemaliger Mitarbeiter der hessischen Bergverwaltung, ergänzt: „Die Hessische Landesregierung ist nach § 66 in Verbindung mit § 68 Bundesberggesetz ermächtigt, auf Landesebene die Bergverordnung dahingehend zu ändern, Fracking als Technik der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in Hessen zu verbieten. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 10. Januar 2011 werden keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Verbot von Fracking erhoben.“
Die Einführung eines gesetzlichen Verbots von Fracking in diesem Einsatzbereich sei überfällig. Ein derartiges Verbot sei geeignet, angemessen und erforderlich zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter und zur Abwehr gemeinschädlicher Einwirkungen, die im Falle von Fracking zu erwarten seien. „Sowohl die Gesundheit der Menschen, als auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen genießen Verfassungsrang,“ so Zawislo weiter. „Das Interesse privater Unternehmen, fast zum Nulltarif Bergbauberechtigungen zu erwerben, kann nicht höher bewertet werden als die entgegenstehenden Interessen der Allgemeinheit.“
Die Hessische Landesregierung hat Fracking keine generelle Absage erteilt oder sich gar für ein Verbot eingesetzt. Bereits 2011 hatte DIE LINKE ein Fracking-Verbot in den Bundestag eingebracht, das leider weder von SPD noch von Grünen unterstützt wurde. Das Hessische Umweltministerium hat inzwischen den Weg eingeschlagen, die Anwendung von Fracking über Einzelfallentscheidungen zu untersagen. Marjana Schott dazu: "Dabei hätte ein Verbot von Fracking über die Hessische Bergverordnung auch Auswirkungen auf künftige Erteilungen bergrechtlicher Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdöl- und Erdgasvorkommen. Ein Antrag, wie aktuell von der US-amerikanischen BNK Petroleum, wäre von vornherein aussichtslos – zumindest solange Fracking die notwendige Voraussetzung für die Gewinnung dieser Vorkommen wäre. Einzelentscheidungen wie der jetzt angefochtene Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums wären dann wohl kaum noch erforderlich.
Die Position von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und die Haltung der schwarz-gelben Bundesregierung legen nahe, dass Fracking nicht generell verboten werden soll. Nur diejenigen, die Gas-Fracking betreiben, profitieren davon und für deren Interessen wollen Merkel, Bouffier, Oettinger und Co. alle Optionen nach der Wahl offen halten.
Für DIE LINKE ist klar: Eine konsequente Energiewende braucht kein Fracking und ist der beste Schutz vor Umweltrisiken.“
Zum Bergrecht: Das Bundesberggesetz (BBergG) ermöglicht den Landesregierungen, zur Wahrung von Rechtsgütern und Belangen, Rechtsverordnungen (Bergverordnungen) zu erlassen (§ 66 Satz 1 Nr. 2, § 68 Abs. 1 Satz 1 BBergG). In diesen Bergverordnungen können Anforderungen an Aufsuchungs-, Gewinnungs- und Aufbereitungsverfahren gestellt werden. Zum Schutz vor gemeinschädlichen Einwirkungen kommt auch ein Verbot der Anwendung einer Technik, die hochrangige Rechtsgüter gefährdet, in Frage.