Merkel´s Genmais 1507
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- 14 Februar 2014
Der 1507-Mais wurde zweifach gentechnisch verändert. Zum einen produziert er ein Gift eines Bodenbakteriums, das die Raupen des Maiszünslers abtötet (Insektengift Bt-Toxin Cry1F). Ähnlich funktioniert das auch beim Genmais MON 810, der seit Jahren in Deutschland auf Grund seiner Giftigkeit verboten ist. Der 1507-Mais bildet allerdings viel höhere Giftmengen, als die Linie aus dem Hause Monsanto. Seine zweite künstliche Eigenschaft ist seine Resistenz gegen den Pflanzenschutzwirkstoff Glufosinat. Das bedeutet, die Pflanze kann Giftduschen mit diesem Wirkstoff problemlos vertragen, während die umstehenden Pflanzen auf dem Acker absterben. Beide gewollten Gentech-Eigenschaften wirken sich gleichzeitig negativ auf das Agrarökosystem und die Artenvielfalt aus. Nützliche Insekten werden betroffen. Überdies ist Glufosinat in Deutschland bereits seit Ende 2013 für den Einsatz im Mais verboten. 2017 wird es nirgendwo in der EU mehr zugelassen sein.
Am 11.02.2014 stimmten die EU-Mitgliedstaaten in einer Ratssitzung über den Zulassungsantrag zum Anbau des 1507-Mais ab. Fünf Länder waren dafür und 19 Länder dagegen. Deutschland enthielt sich der Stimme. CSU und SPD waren gegen den Antrag. Doch die Kanzlerin mit ihrer CDU setzt das Erbe der alten Koalition mit der FDP fort und will Gentech-LobbyistenTür und Tor öffnen. Auch die Senkung der Hürden für das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) liegt sicher in ihrem Interesse. Im Ergebnis musste sich Deutschland der Stimme enthalten. Das ist scheinheilig, denn es war klar, dass damit die Anbauzulassung ermöglicht wird.
Nach der Abstimmung forderte Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich die Bundesländer auf, nun ihrerseits den Anbau zu verbieten. Doch das ist zurzeit gar nicht möglich. Nach aktuellem Recht setzt ein nationales Anbauverbot neue wissenschaftliche Erkenntnisse voraus, die eine Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt belegen und zum Zeitpunkt der Zulassung unbekannt waren. Bei MON 810 hat Deutschland diese Möglichkeit genutzt, aber unterdessen steht dieses Verbot auf juristisch wackeligen Beinen.
Eine zweite Möglichkeit wäre die so genannte Opt-Out-Klausel. Diese würde den EU-Mitgliedstaaten erlauben, in der EU zugelassene Gentech-Pflanzen auf ihrem Gebiet zu untersagen. Doch diese Klausel gibt es noch gar nicht. Sie wird seit Jahren in der EU diskutiert und die griechische Ratspräsidentschaft hat gerade einen neuen Entwurf auf den Tisch gelegt. Ob und wann sie beschlossen wird, ist offen.
DIE LINKE hatte bereits vor ein paar Jahren vor dieser Klausel gewarnt. Sie ist ein vergiftetes Geschenk, weil dafür im Gegenzug der Zulassungsprozess beschleunigt werden würde. Und es wäre ein trojanisches Pferd, denn damit wird in einem Teil der Mitgliedsstaaten mehr Akzeptanz für gentechnisch veränderte Pflanzen angestrebt und der Widerstand geteilt. Da in Deutschland die Bundesländer über die Nutzung dieser Klausel entscheiden würden, entstünde damit ein Flickenteppich, der kaum kontrollierbar und volkwirtschaftlich sehr teuer wäre.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (DIE LINKE) fordert daher zumindest eine bundesweite Regelung. Transgene Pollen machen keinen Halt an Ländergrenzen und Nachbarschaftstreitigkeiten wären vorprogrammiert.
Die Linksfraktion lehnt die Agro-Gentechnik grundsätzlich ab. Aber dafür findet sich momentan keine parlamentarische Mehrheit. Daher müssen wir auf anderen Wegen die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft so gut es geht beschützen. Zum Beispiel muss das EU-Zulassungsverfahren der Gentech-Pflanzen dringend verbessert werden, wie es das EP eingefordert hat. Es ist unsicher, intransparent und wird seit Jahren kritisiert. Das gilt auch für die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA. In der Studie „Risiken mit amtlichem Siegel“ des BÖLW wird eindrücklich beschrieben, wie unzureichend das aktuelle Verfahren ist. Doch wenn Prüfaufträge und –verfahren nicht ausreichend sind um Risiken von den Gentech-Pflanzen rechtzeitig zu erkennen - wie können sie dann Grundlage der Anbauzulassung sein?
Bereits vor zwölf Jahren beantragte Pioneer die Anbau-Zulassung seines 1507-Maises. Im September 2013 mahnte der Europäische Gerichtshof die EU-Kommission, dass bezüglich des 1507 eine Entscheidung getroffen werden müsse. Von Verschleppung des Verfahrens war die Rede. Also legte die Kommission dem EU-Rat einen Vorschlag vor. Bei der Rats-Abstimmung am 11.02.2014 konnte nicht die notwendige Stimmzahl zur Ablehnung des Kommissionsvorschlags erreicht werden. Nun ist der Ball wieder zurück im Spielfeld der Kommission. Sie kann – und muss nach eigener Aussage – den Anbau nun genehmigen. Damit wäre 1507 nach MON 810 und der Amflora-Kartoffel die dritte zum Anbau in der EU zugelassene Gentech-Pflanze.