Der Schönredner

Dr._Bruno_ThomauskeErstmals muss ein Mann dem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen, der in Bezug auf Gorleben noch hochaktiv im Geschäft ist. Dr. Bruno Thomauske war von 1983 bis 2003 im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS, vormals Physikalisch-Technische Bundesanstalt) beschäftigt, zuletzt als Fachbereichsleiter ET-E, der mit der Projektplanung Gorleben befasst war. Der heute 62-jährige wechselte dann zum Energieversorger Vattenfall, musste aber 2007 seinen Hut nehmen, weil er die Störfälle im AKW Krümmel herunterspielte und für eine miserable Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich war. Das war aber keineswegs das Ende der Karriere des Dr. Thomauske, sondern er bekam eine Professur zum Thema „Nuklearer Brennstoffkreislauf" an der von dem RWE-Konzern gesponserten RWTH Aachen. Der Kernphysiker lehrt dort und wurde 2010 von Bundesumweltminister Röttgen (CDU) beauftragt mit einer „vorläufigen Sicherheitsanalyse" zu Gorleben. Von diesem 3-Millionen-Auftrag erhält Thomauskes eigens gegründete Ein-Personen-Firma allein 800.000 Euro. Aber die vorläufige Sicherheitsanalyse ist nicht nur lukrativ, sondern wird auch eine besondere Weichenstellung für Gorleben bedeuten.

 

Bei der heutigen Zeugen-Befragung geht es aber um Vorgänge aus den 1990er Jahren, als die Entscheidung getroffen wurde, nur den Nordosten des Salzstocks zu erkunden, weil für den Südwesten die Salzrechte nicht vorlagen und bis heute nicht vorliegen. Insbesondere die Grundstücke des Grafen von Bernstorff und der evangelischen Kirche liegen so ungünstig, dass man auf den Südwesten (von den beiden Erkundungsschächten aus gesehen) praktisch verzichtete. Doch auch innerhalb der nordöstlich noch 1997 geplanten Erkundungsbereiche liegen Grundstücke, die für bei der Erkundung zu umfahren wären. Deshalb schrumpfte bald auch der nordöstliche Bereich stark ein. Obwohl man die Dimension der Erkundung erheblich reduzierte, glaubte man doch fortan damit eine Eignungsaussage zum gesamten Salzstock machen zu können. Formell einige man sich auf die Formel, man wolle sich die Erkundung nach Südwesten durchaus vorbehalten. Sicherlich, weil man sich im Klaren darüber war, dass die erheblichen Veränderungen unter Umständen einen neuen Rahmenbetriebsplan erfordern würden – und dessen Genehmigung würde viel Zeit kosten.

Dr. Thomauske hat sich in den Akten 1991 und 1997 sehr widersprüchlich geäußert. Noch 1991 schrieb er, es sei „zwingend" erforderlich den gesamten Salzstock zu erkunden. Er begründet dies damit, dass „aus Gründen der Wärmeentwicklung der radioaktiven Abfälle Spannungen im Salzstock erzeugt werden, weshalb eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Wärmequellen symmetrisch um die Schächte (Standsicherheitsfrage) anzustreben ist". 1997 empfahl derselbe Thomauske der Bundesregierung, die Erkundung zu beschränken. „Nach gemeinsamer Bewertung von BfS, BGR und DBE ist eine Erkundung des nordöstlichen Teils des Salzstockes durchführbar, ohne daß es hierzu weiterer Salzrechte bedarf. Der Nachweis der Eignung des Salzstocks zur Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle insbesondere der hochradioaktiven Abfälle ist auf dieser Grundlage führbar," so Thomauske am 21.01.1997 in einem Bericht an die Bundesregierung.

Im Untersuchungsausschuss begründet Thomauske dies mit der Reduzierung der Abfallmengen. Man habe nicht wie ursprünglich geplant, 2.500 Gigawatt-Jahre Leistung installiert, was circa 50 Kernkraftwerke à 50 Jahre Laufzeit entsprochen hätte, sondern nur einen Bruchteil davon. Andererseits trieb man das Projekt Schacht Konrad voran, wo man die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle plante einzulagern. Für Gorleben blieben dann „nur" noch die hochradioaktiven Abfälle (HAW), die nur ein geringes Volumen haben, dafür aber umso stärker strahlen und Wärme entwickeln. Man hat also nicht nur die Erkundungsbereiche verkleinert, sondern sich gleichzeitig vom „Ein-Endlager-Konzept" verabschiedet, das bis dahin gültig war.

Es gäbe keine Gründe, dass der Nordosten nicht hinreichend sein könnte, so Thomauske, auch wenn man noch nicht wisse, ob der Nordosten geeignet sei. Viele Sicherheitsbedenken, die noch 1997 vor allem von den Geologen der BGR sowie von Prof. Herrmann geäußert wurden, betrafen die mögliche Verletzung oder Durchfahrung des Hauptanhydrits. Dazu Thomauske: „Seit 1998 sieht man nicht mehr vor, durch die Hauptanhydritstränge durchzugehen." Es bleiben aber weitere Probleme, die schon 1991 angesprochen wurden und bis zu Änderung des Erkundungskonzepts 1997 nicht gelöst wurden. Das eine ist die Übertragbarkeit von Erkundungsergebnissen vom Nordosten auf den Südwesten. Thomauske sagt, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit das, was man im Nordosten vorgefunden hat, auch im Südwesten vorfindet. Es gäbe keinen wissenschaftlichen Zwang nach Südwesten zu erkunden. Doch dies weisen die geologischen Fachleute vehement zurück. „Vor der Hacke ist es duster", von dem vielzitierten Bergmannsspruch wollen die Bergbaufachleute und Geologen nicht abweichen. Es könnte im Südwesten durchaus eine ganz andere geologische Situation vorgefunden werden. Einer, der im BfS 1997 offen Kritik an der Übertragbarkeit äußerte, war Gert Wosnik. Auch er sagt an diesem Tag vor dem Untersuchungsausschuss aus.

MdB_Kornelia_Mller_Gert_WosnikWosnik, der bis 1997 im BfS die bergbaufachliche Verantwortung hatte, erklärt, er sei aus Verärgerung oder Enttäuschung über die Entscheidung, den Südwesten nicht zu erkunden, gegangen. Er habe nicht verstanden, weshalb die Bundesregierung auf die Enteignung verzichtete, so der 76-Jährige. Seit Mitte der 90er Jahre sei klar gewesen, dass die Bundesregierung kein Grundabtretungsverfahren nach Bergrecht machen wollte, sei die Erkundung großer Teile des Salzstocks unmöglich gewesen, die Wosnik aber für unabdingbar hielt. Dann sagte er zu sich: „Macht’s alleine." Zudem war sei es aus fachlicher Sicht doch klar gewesen, dass die Schächte in der Mitte liegen müssten, wegen des Wärmeeintrags und der Spannungen, die dadurch im Gestein entstehen. Thomauske hatte darauf gesagt, dass man später herausfand, dass auch die asymmetrische Einlagerung (nur zu einer Seite der Schächte) möglich sei.

Wosnik beklagte auch die personelle Umorganisation, die es im BfS gegeben habe, die für ihn mit der Konsequenz verbunden gewesen sei, dass er seine Kompetenzen verlieren sollte, seine Verantwortung aber weiterhin tragen sollte. Das Betriebklima sei nicht sehr gut gewesen. Wosnik gebraucht auch das Wort Mobbing, fühlte sich nicht miteinbezogen und zu wenig gefragt. An den Entscheidungen war er demnach nicht beteiligt, er hatte nur die Konsequenzen zu tragen. „Ich war zwar offiziell zuständig für die Planung der Erkundung, wurde aber gar nicht miteinbezogen", so Wosnik. Obwohl er die einzige Person war, die wirklich vom Fach war, was die bergtechnische Sicherheit anbelangte. „Es war ein Glück, dass ich das Alter erreichte, da brauchte ich mich nicht weiter zu ärgern," so Wosnik. Auch heute noch ist er der Ansicht, dass eine alleinige Erkundung des Nordostens keinesfalls ausreiche.

Thomauske hat die Kritik und den fachlichen Rat von Wosnik ignoriert. Er bezog ihn einfach nicht in die Entscheidung ein. Thomauske hatte allerdings nicht die fachliche Kompetenz, um darüber zu entscheiden, ob der Nordosten genüge, um eine Eignungsaussage zu machen. Dass Röttgen nun diesen Mann, dem böse Zungen die Namen „Pannen-Bruno" oder „Mister Atomfilz" hinterherrufen, zum einem wichtigsten Gutachter über die Zukunft von Gorleben berufen hat, ist ein peinlicher Vorgang. Ende 2012 wird er sein Gutachten fertigstellen, die Ergebnisse sind aus all dem, was Thomauske bislang gemacht hat vermutlich genauso vorhersehbar und übertragbar wie (nach Ansicht Thomauskes) der Nordosten auf den Südwesten.