Regierung versagt beim Fluglärmschutz
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- 6 Mai 2019
- von Jörg Cezanne, MdB

Nachdem sie 2017 die Zehn-Jahres-Frist zur Evaluierung des Gesetzes verstreichen ließ, wollte sie immerhin „umfassende Lösungsansätze zur Verbesserung der Lärmsituation“ präsentieren. Noch im selben Jahr legte das Umweltbundesamt einen ambitionierten Bericht vor, 2018 folgte der Bericht des Umweltministeriums als Grundlage für die endgültige Fassung des Fluglärmberichts der Bundesregierung. Dieser Endbericht liegt inzwischen vor. Vergleicht man die drei verschiedenen Fassungen wird klar: Die Luftverkehrswirtschaft hat sich durchgesetzt. Dies gilt vor allem für den aktiven Lärmschutz, also jene Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Fluglärm überhaupt entsteht. Im Endbericht wird nur noch lapidar zur Kenntnis genommen, dass es so etwas wie Betriebsbeschränkungen an Flughäfen gibt. Aber keiner der konkreten Vorschläge des Umweltbundesamtes wurde auch nur ansatzweise aufgegriffen.