3. Verkehr im ländlichen Raum
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- 6 August 2013
- von Dominik Fette
Mobilität im ländlichen Raum muss grundsätzlich auch ohne eigenes Auto möglich sein. Menschen, die bewusst auf ein Auto verzichten, sich keines leisten oder fahren können, müssen eine Möglichkeit für eigenständige Mobilität haben. Das bedeutet:
- Als Mindeststandard muss jeder Wohnort von 8:00 bis 18:00 Uhr alle zwei Stunden durch eine Anbindung mit dem öffentlichen Verkehr an die nächste (Kreis-)Stadt angebunden sein.
- Es muss einen Zubringerverkehr zum nächsten Schienenverkehrs-Haltepunkt geben.
- Um eine kulturelle Teilhabe zu gewährleisten, muss an Wochenenden und Veranstaltungstagen ein Transport angebotsorientiert auch an entlegensten Wohnorten gewährleistet sein.
- Es dürfen keine vorhandenen Bahnlinien vom Personenverkehr abgekoppelt werden. Zahlreiche Beispiele beweisen, dass Bahnstrecken auch in dünn besiedelten Räumen mit innovativen Ideen sinnvoll und ohne außerordentliche Bezuschussung betrieben werden können.[7]
- In den Fällen, in denen die Kosten für den ÖPNV in einem groben Missverhältnis zum Nutzen stehen, können Bürgerbusse oder andere Konzepte, die sich am aktuellen Bedarf orientieren, eine Alternative darstellen.
Auch eine Nahversorgung mit alltäglichen Gütern muss gewährleistet sein. Das bedeutet:
- Öffentliche Verkehrsmittel (egal ob Bahn oder Bus) sollten in dünn besiedelten Regionen auch Haushalts- und Lebensmittel transportieren und gegebenenfalls zum Kauf anbieten (wie zurzeit in der Uckermark erprobt [8]).
- Kulturgüter wie beispielsweise Zeitungen, CDs und Leihbücher sollten bundesweit an jedem Wohnort angeboten werden können.
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[7] Allianz pro Schiene: 15 Beispiele erfolgreicher Bahnen im Nahverkehr. Berlin: Allianz pro Schiene, 2010. [zurück zum Text]
[8] Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH, www.kombibus.de am 31.7.2013. [zurück zum Text]