Soziale Arbeitsbedingungen in der Schifffahrt
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- 13 März 2012
- von Malte Riechey
Das Seearbeitsübereinkommen wurde am 23. Februar 2006 von der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen. In Deutschland sind sowohl Ratifizierung als auch Umsetzung schon seit längerem geplant – beides steht aber immer noch aus. Es sollte durch ein neues Seearbeitsgesetz umgesetzt werden, das die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge regelt. International tritt das Abkommen erst in Kraft, wenn es mindestens 30 Mitgliedsstatten ratifiziert haben; momentan sind es 23, die gemeinsam aber schon über die Hälfte der Welthandelsflotte verfügen. Die seit sechs Jahren ausstehende Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommens ist untragbar. Im Jahr 2011 ist eine starke Dynamik in die Ratifizierung gekommen, über die Hälfte der unterzeichnenden Staaten haben das Abkommen erst seit dem letzten Jahr ratifiziert, zuletzt Russland und St. Kitts und Nevis im Februar 2012. Deutschland hat das Abkommen bislang nicht ratifiziert, verfügt aber mit ca. 3.768 Schiffen über die größte Handelsflotte der Welt (Stand 11/2011), wovon jedoch lediglich 542 Schiffe im Deutschen Schiffsregister eingetragen sind.
Die EU hat ihre Mitgliedsstaaten 2007 aufgefordert, die Konvention bis Ende 2010 zu ratifizieren. Dies ist innerhalb der EU bislang von Spanien, Bulgarien, Dänemark, Lettland, Luxemburg und den Niederlanden erfolgt. Jede weitere Verzögerung verschiebt das weltweite Inkrafttreten des Übereinkommens. Da dieser Zustand absolut unhaltbar ist, haben wir hierzu im März 2012 einen Antrag vorleget, der die sofortige Ratifizierung fordert.