Keine Privatisierung von Äckern, Seen und Wäldern
- Details
- 23 Dezember 2009
Ehemals volkseigene Äcker, Wiesen, Wälder und Seen sind nach der Wende durch das Treuhandgesetz der Treuhandanstalt und damit dem Bund übertagen worden. Seitdem ist die bundeseigene Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) für die Privatisierung dieser Flächen verantwortlich und hat bereits 10.000 Hektar Gewässer im Wert von 15 Millionen Euro veräußert. Der Verkauf erfolgt nach der Höchstgebotsregelung und treibt die Bodenpreise dadurch in unakzeptable Höhen. Da Kommunen aus finanziellen Gründen i. d. R. nicht zu den Bietern gehören, gehen diese Flächen in private Käufer.
Nach Auffassung des Bundes gelten die betroffenen Flächen nicht als Verwaltungs- sondern als Finanzvermögen. Während Verwaltungsvermögen den Kommunen und Ländern kostenlos übertragen werden könnte, ist dies bei Finanzvermögen nicht möglich. Es existiert lediglich ein Vorkaufsrecht, welches aus o. g. finanziellen Gründen nicht genutzt werden kann.
DIE LINKE fordert den Verkaufsstopp land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie Seen, die sich im Eigentum des Bundes befinden. Diese Flächen sollen weiterhin öffentlich zugänglich sein und somit dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Eine Privatisierung kann zur Folge haben, dass öffentliche Badestellen, Stege und Uferwege nicht mehr oder nur noch kostenpflichtig zugänglich sind. Ebenso sind negative Auswirkungen auf Ökologie, Landschaftswasserhaushalt, Naherholung und Naturtourismus zu erwarten. Für die vom Tourismus abhängigen Kommunen und Länder sind die vor allem die Seen jedoch ein überaus wichtiger Standortfaktor und sollten ihnen daher übertragen werden.
Die Kommunen und Länder sollten eine realistische Möglichkeit erhalten, die Gewässer zu erwerben, was zurzeit aufgrund der schlechten finanziellen Lage nicht möglich ist. DIE LINKE hat dazu den Antrag "Keine Privatisierung von Ackern, Seen und Wäldern" in den Bundestag eingebracht, der jedoch in den zuständigen Ausschüssen abgelehnt wurde.
DIE LINKE setzt sich für ein Verkaufsmoratorium ein, bis zum einen die Gesetztslage geklärt und zum anderen die zwischen Bund und Ländern derzeit geführten Verhandlungen zur Übertragung der Seen abgeschlossen sind.