Kompromiss zum CCS-Gesetz beschlossen
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- 27 Juni 2012
- von Jörg Staude
Über die bei den Beratungen der AG erzielte Einigung informierte Dagmar Enkelmann dann, dass es grundsätzlich bei einem Speichergesetz bleibe. "Ein CCS-Verbotsgesetz wurde nicht ernsthaft geprüft, obwohl dieses EU-konform sein und auch das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik beenden würde", betonte sie.
"Positiv am Kompromiss ist eine weitreichende Länderklausel, die den Ländern einen größeren Spielraum gibt und die den Ausschluss der C02-Speicherung, auch wegen anderer Optionen zur Nutzung potentieller Speicherstätten, z.B. für Geothermie, sowie aus öffentlichen Interessen ermöglicht", erklärt Enkelmann weiter. Diese Klausel sollte ihrer Ansicht nach vom Land Brandenburg zum Ausstieg aus der C02-Speicherung genutzt werden.
Als problematisch dagegen wertet Dagmar Enkelmann eine Protokollerklärung zur Transportinfrastruktur, nach der eine CO2-Speicherung auch außerhalb des Ursprungslandes möglich ist. Dazu soll ein entsprechendes Pipelinesystem aufgebaut werden, um CO2 in andere Länder zu bringen. "Das ist nichts anderes, als nach dem Sankt-Florians-Prinzip zu handeln. Wenn CCS hier in Deutschland nicht möglich ist, dann eben im Nachbarland. Schmackhaft gemacht werden soll das mit EU-Fördermitteln. Mit der LINKEN ist das nicht zu machen", betont die Bundestagsabgeordnete.
In der Sitzung des Vermittlungsausschusses dann am Abend wurde die in der AG beschlossene Einigung zum CCS-Gesetz mit Mehrheit angenommen. Dafür votierten u.a. auch die Vertreter des Landes Brandenburg. Gegen die Einigung stimmten die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, die der SPD enthielten sich. Dagmar Enkelmann erläuterte in dem Zusammenhang die Gründe für die Ablehnung, ein entsprechender Antrag auf Vertagung des Beschlusses wurde mehrheitlich abgelehnt.
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