Saatgut-Urteil für mehr Vielfalt auf dem Teller

Foto mit einer Waage - Symbol der RechtssprechungEin bisschen war es wie bei David gegen Goliath. Und das Urteil der juristischen Auseinandersetzung um Saatgut endet auch genauso wie in der Bibel. Der kleine siegt über den Großen. Das war gut, revolutioniert aber noch lange nicht das Verhältnis zwischen Landwirtschaft, VerbraucherInnen und Zuchtunternehmen. Doch der Reihe nach…

Früher war die Zucht von Pflanzen und Tieren nur den Landwirtinnen und Landwirten überlassen. Ein Teil der Ernte wurde als Grundlage für das nächste Jahr einbehalten. So  entwickelten sie Sorten und Rassen so weiter, dass sie möglichst gute Erträge erwirtschaften konnten. Getauscht wurden mit dem Nachbarn und der Nachbarin oder auf Tiermärkten hinzugekauft. Diese Praxis hat sich im vergangenen Jahrhundert entscheidend geändert. Die wertvolle Zuchtarbeit an Nutztieren und Nutzpflanzen wird von Saatgutunternehmen und professionellen Pflanzenzüchtern betrieben. Die wollen für diese Leistung natürlich entlohnt werden. Dafür gibt es den Sortenschutz. Jahr für Jahr kaufen die meisten Agrarbetriebe nun zertifiziertes Saatgut als normales Betriebsmittel hinzu. Das ist ein riesiger, lukrativer Markt. Er ist hart umkämpft.

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte diese Woche, dass Saatgut, welches keine amtliche Sortenzulassung besitzt, trotzdem vermarktet werden darf (Rechtssache C-59/11). Das Gericht in Luxemburg hat bäuerliche Saatgut-Hersteller gestärkt. Eine bestehende EU-Richtlinie wurde so ausgelegt, dass alte Saatgutsorten (Landsorten) in geringen Mengen regional gehandelt werden dürfen. Selbst wenn sie amtlich nirgendwo zugelassen sind. Unzertifizierte Sorten dürfen laut EU-Recht nicht in den Handel, sondern müssen in mindestens einem EU-Staat zugelassen sein. Doch das ist teuer und aufwendig, so das sich dies meist nur große Unternehmen leisten können. Regionale oder seltene Sorten verschwinden daher immer mehr vom Markt. Geklagt hatte der Saatgut-Hersteller Graines-Baumaux gegen das Saatgut-Netzwerk Kokopelli. Dieses vertreibt über 400 Sorten, welche keine offizielle Genehmigung haben. Der Kläger wollte Schadensersatz und kritisierte den unlauteren Wettbewerb. Er wollte ein Vermarktungsverbot erreichen. Damit ist er gescheitert. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Privatpersonen und kleine  Agrarunternehmen dürfen die Landsorten auch weiterhin ohne Zertifikat züchten und  verbreiten. Das ist gut so.

So schön das Urteil auch sein mag, man darf es nicht überschätzen. Die Vormachtstellung der großen Agrarkonzerne auf dem Saatgutmarkt wird es kaum einschränken, geschweige denn beenden können. Zu groß ist das aus Saatgutrecht, Gentechnikrecht und Patentrecht gewobene System, als dass sich dieses über Nacht zu Gunsten der Artenvielfalt und Kulinarität aufbrechen ließe. Wichtig ist, diejenigen zu unterstützen, die sich für alte Sorten einsetzen. Dort kann Saatgut für den eigenen Garten gekauft werden, dort können aber auch Lebensmittel erworben werden, die unsere Teller bunter machen. Ein gutes Beispiel ist der Brandenburger Verein VERN.

Natürlich muss es auch auf der politischen Bühne weitergehen: Am europäischen Sortenschutzrecht wird weiter gearbeitet. Das gilt es kritisch zu begleiten – auch durch die Linksfraktionen.

Ein hörenswertes Interview mit dem Brandenburger Verein VERN ist auf Radio Eins zu finden.

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