Vorbeugen ist besser - auch im Stall
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- 25 November 2011
Eine aktuelle Studie in Mastgeflügelbeständen in NRW hat hohe Wellen geschlagen. Nur 35 Tage lebt ein Masthuhn, aber in dieser kurzen Lebenszeit wurde nahezu jedes Tier in den 82 untersuchten Beständen mindestens einmal mit einem Antibiotikum behandelt. Bei 73 % der 482 Mastdurchgänge wurden bis zu drei, in 27 % sogar bis zu acht verschiedene antibiotische Wirkstoffe eingesetzt. Die Botschaft ist klar: trotz jahrelanger politischer Bemühungen den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren, scheint dieser für einen Teil der Branche nicht Ausnahme, sondern gängige Praxis zu sein.
Die öffentliche Kritik ist so verständlich wie berechtigt. Erst recht, weil ausgerechnet Geflügelhalter von Dokumentationspflichten für Nutztierhalter bei Antibiotika-Anwendungen befreit sind. Kritik sollte aber sachlicher sein als vom grünen NRW-Landwirtschaftsminister Remmel. Direkte Auswirkungen auf den Menschen sind nicht zwangsläufig zu erwarten, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Behandlung und der Schlachtung eingehalten werden. So sind die Mittel im Nahrungsmittel eher selten zu finden. Auch für die Behauptung, die häufigen Antibiotika-Anwendungen bei Nutztieren würden zu den schwerwiegenden Problemen mit multi-resistenten Keimen (MRSA) in Krankenhäusern beitragen, ist bislang nicht belegbar. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) spielen nutztierassoziierte MRSA eine "sehr untergeordnete Rolle". Bei keinem der 21 in drei Jahren untersuchten MRSA-Fälle war Fleisch die Infektionsquelle. Das heißt aber nicht Entwarnung. Indirekt können diese exzessiven Antibiotika-Anwendungen ein Risiko für Menschen bedeuten. Die Richtlinie der Bundestierärztekammer ist ganz eindeutig: Die Anwendung von Antibiotika muss reduziert und auf unvermeidliche Fälle begrenzt werden! Jede Behandlung mit Antibiotika birgt das Risiko von Resistenzbildungen, also zur Unwirksamkeit der Wirkstoffe. Das Risiko besteht insbesondere bei nicht sachgerechter Anwendung (in der Humanmedizin nach meiner Erfahrung sogar häufiger als in der Veterinärmedizin) oder bei Behandlung eines ganzen Bestandes, weil es einige erkrankte Tiere gibt (Metaphylaxe). Vorrang müssen stattdessen Infektionsvermeidungsstrategien haben. Dazu gehören z. B. eine integrierte veterinärmedizinische Bestandsbetreuung, ein gutes Stallklima und ein effektives Stallhygiene-Management. EU-Gesundheitskommissar Dalli hat vor wenigen Tagen einen 12-Punkte-Aktionsplan vorgestellt. Dazu gehört eine Forderung, die DIE LINKE schon mehrfach vorgetragen hat: keine parallele Anwendung von Wirkstoffen in Human- und Veterinärmedizin. Ansonsten geht es nicht um Verbote, denn Antibiotika müssen eine Option zur Behandlung von Nutztierinfektionen bleiben. Es geht um Sensibilisierung für das Problem zu häufiger, nicht sachgerechter Anwendung und die Sicherung einer effektiven Überwachung. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium hat jetzt reagiert. Die mehrfach kritisierte Ausnahmeregelung für die Geflügelwirtschaft sollen fallen und Meldepflichten für die Tierärzteschaft verschärft werden.