EU-Recht auf den Kopf gestellt
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- 12 November 2012
Vor dem Hintergrund der Aarhus-Konvention, einer Vereinbarung der europäischen Länder zu mehr Bürgerrechten in Umweltfragen, die 2001 im Völkerrecht verankert wurde. In Europa hat seitdem jede Person das Recht auf Informationen über die Einhaltung von Umweltvorschriften bis hin zur Klagemöglichkeit gegen Beeinträchtigungen der Umwelt auch für spätere Generationen. Der Bundestag verabschiedetet 2006 zur Umsetzung der Aarhus-Konvention das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Das regelt allerdings die Klagemöglichkeit für Einzelne und Verbände nur unzureichend. Auf eine Klage des BUND hin hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2011 in einem Grundsatzurteil das Klagerecht von Umweltverbänden gegen Beeinträchtigungen der Umwelt bei großen Infrastrukturprojekten gestärkt und die Bundesregierung aufgefordert das Gesetz an EU-Recht anpassen. Das war die Erwartung an die Gesetzesnovelle, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde.
Wenn im Bundestag mal wieder besonders wichtige oder besonders eilige Entscheidungen anstehen, dann kommt es vor, dass andere fast unbemerkt das Parlament passieren. So auch in dieser Woche die Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Zu Unrecht, wie ich meine, denn was hinter dem sperrigen Namen steht, hat direkte Auswirkungen. Danach wird es den Umweltverbänden weiterhin nicht möglich sein, eine vollständige Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen bei der Umsetzung aller Umweltvorschriften gerichtlich durchzusetzen, wie von der EU gefordert. So hat Deutschland bald die nächste Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf dem Tisch. Hier wird geltendes Recht komplett auf den Kopf gestellt. Der Bundesrat lehnte ab, die befragten Sachverständigen machten ihre Bedenken geltend, und der parlamentarische Nachhaltigkeitsbeirat ließ die Gesetzesnovelle ebenso durchfallen. Und doch hat die Koalitionsmehrheit den Gesetzentwurf durch gewunken.
Wieso? Mit dieser Frage öffnet sich ein weites Feld.
Sind das Wadenwickel, um das Wachstumsfieber des Bundeswirtschaftsminister Rösler zu beruhigen?
Kürzlich erst wollte dieser für ungewisse Zeit das Naturschutzrecht außer Kraft setzten. Die Verkennung der Rechtslage war nicht wirklich ernst zu nehmen.
Hat die Bundesregierung Angst vor den Umweltverbänden und einer engagierten Bürgerschaft oder doch eher vor den Großkonzernen, die längere Genehmigungsverfahren für Großprojekte durch Klagen der Umweltverbände befürchten?
Letzteres kann entkräftet werden. Denn Tatsache ist, dass umweltrechtliche Verbandsklagen nicht einmal 1% der anhängigen Verfahren an den Verwaltungsgerichten ausmachen und ihre Zahl außerdem in den letzten Jahren rückläufig ist. Wie es mit der Angst vor einer engagierten Bürgerschaft aussieht bleibt offen. In diesem Land wird derzeit viel über Transparenz, frühzeitige Beteiligung und Akzeptanz gesprochen, besonders bei schwierigen Projekten, wie zum Beispiel dem Großflughafen Berlin-Brandenburg. Das Gesetz spricht allerdings eine andere Sprache.
Soll die Möglichkeit, dass Verwaltungsentscheidungen durch die Bürgerschaft auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden können, so lange wie möglich hinausgezögert werden?
Es gibt zwar zahlenmäßig wenig Klagen gegen Umweltbeeinträchtigungen, aber diese sind dann mit etwa 40% überdurchschnittlich erfolgreich. Das bedeutet, bei fast der Hälfte der beklagten Genehmigungen für Großprojekte kann nachgewiesen werden, dass umweltrechtliche Vorschriften, freundlich ausgedrückt, umgangen worden sind. Und darauf hat die Regierung wahrscheinlich überhaupt keine Lust, koste es was es wolle. Und das kostet wirklich, aber eben Steuergeld.
Das ist ganz schlechter Stil und wird das angekratzte Image der Politik nicht verbessern.