Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt fordert neuen Umgang mit dem Wasser im Land Brandenburg
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- 4 Februar 2011
Die Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt der Brandenburger LINKEN macht sich stark für´s kühle Nass. Daher haben sie einen Antrag an den Landesparteitag gestellt. Dort heißt es:
Der richtige Umgang mit der Ressource Wasser in Brandenburg gehört zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Das Jahr 2010 hat dies mit seinen Dürrezeiten im Sommer und Hochwasserereignissen im Herbst deutlich vor Augen geführt und steht für zu erwartende Entwicklungen vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die Bewirtschaftung der Gewässer muss Wasserrückhaltung ebenso berücksichtigen wie Hochwasserschutz, muss die EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen und darf dabei das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit nicht aus den Augen verlieren. Mit anderen Worten: Sie muss den Grundsätzen der Nachhaltigkeit mit ihren drei Dimensionen Soziales, Ökologie und Ökonomie gerecht werden.
Das zuletzt 2008 novellierte Brandenburgische Wassergesetz erfüllt diese Anforderungen nicht. So hatte der damalige Nachhaltigkeitsbeirat des Landes den Gesetzentwurf komplett zurückgewiesen und eine grundlegende Überarbeitung empfohlen, damit „ein Gesetz erarbeitet werden kann, das … eine neue Qualität aufweist und den Erfordernissen der neuen Rahmenbedingungen (z.B. Anpassung an die Folgen des Klimawandel, der demografische Wandel und der nachteilige Einfluss auf die leitungsgebundene Infrastruktur, eine nachhaltige Entwicklung) gerecht wird.“ Ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Ziel, diese Forderungen im Wassergesetz umzusetzen, wurde von der damaligen Landtagsmehrheit abgelehnt.
2011 steht eine erneute Novellierung des Wassergesetzes an, die formal vor allem dadurch notwendig wird, dass aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung nach der Föderalismusreform eine Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes notwendig ist. Nach der vernichtenden Kritik am Gesetz 2008 und vor dem Hintergrund steigender Herausforderungen an eine nachhaltige Wasserwirtschaft kann sich die rot-rote Koalition aber nicht auf eine rein formale Gesetzesanpassung beschränken. Schließlich hat sie im Koalitionsvertrag einen „neuen Umgang mit der Ressource Wasser“ vereinbart.
Ein neuer Umgang mit der Ressource Wasser ist erforderlich und dieser bedarf einer gesetzlichen Grundlage.Dieser Satz aus der Koalitionsvereinbarung für die 5. Wahlperiode des Brandenburger Landtages ist wegweisend für die künftige linke Politik im Land.
Der Antrag der LAG Umwelt an den Landesparteitag am 5. und 6. März finden Sie hier.