Scheinheiliger Kompromiss im Abfallrecht
- Details
- 18 November 2011

Foto: Andrea Kusajda, www.pixelio.de
Leider ergeben sich daraus keinerlei Verbesserungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Foto: Andrea Kusajda, www.pixelio.de
Mit reichlicher Verspätung hat das Kabinett am 30. März 2011 das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)" beschlossen. Von Kreislaufwirtschaft ist darin jedoch keine Rede, denn die geforderten Recycling-Quoten bieten keinerlei Anreiz für eine ressourcen- und klimaschonende Abfallwirtschaft. Ebenso fehlen feste Zielvorgaben für die Vermeidung und Wiederverwendung von Abfällen. Und auch die Folgen für die kommunale Abfallentsorgung sind schwerwiegend: Die Entsorgungspflicht bleibt bei den Kommunen, das Recht auf die Sammlung lukrativer Abfälle erhalten Private Entsorger.
Lesen Sie dazu die ausführliche Stellungnahme zum KrWG mit Hinweisen für Kommunen und Landtagsfraktionen sowie eine Pressemitteilung von Ralph Lenkert, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Mit reichlicher Verspätung hat das Kabinett heute den Entwurf zum novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet und setzt damit die EU-Abfall-Rahmenrichtlinie um. Danach sollen bis 2015 eine Wertstofftonne und eine flächendeckend getrennte Sammlung von Bioabfällen eingeführt sein. Auf der Strecke bleibt allerdings die ressourcen- und klimaschonende Fortentwicklung im Bereich der Sammelquoten, denn die im Gesetzestext geforderten Mengen werden schon heute erreicht.
Ralph Lenkert, Mitglied im Umweltausschuss für DIE LINKE., übt weiterhin heftige Kritik an den Abfall-Überlassungspflichten: "Es ist kein Wunder, dass die Bundesregierung mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz bis nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und den Kommunalwahlen in Hessen gewartet hat. Der Gesetzentwurf begünstigt gewerbliche Entsorger und benachteiligt kommunale Betriebe. Gebührenerhöhungen sind damit praktisch unausweichlich. Nach dem neuen Gesetz behalten die Kommunen die Entsorgungspflicht, verlieren jedoch das Recht zu bestimmen, wer sich welche Bestandteile der Siedlungsabfälle aneignen darf. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Altpapier oder Altglas werden künftig vermehrt als Profite bei den gewerblichen Entsorgern landen und nicht mehr zur Verfügung stehen, um die Kosten der kommunalen Betriebe senken zu können. Das wird unweigerlich eine Erhöhung der Müllgebühren zur Folge haben.
Das neue Gesetz führt außerdem zu unkalkulierbaren Zuständen bei der Planung der kommunalen Abfallwirtschaft, was wiederum zu Mehrkosten führt. Die Kommunen sind dann verpflichtet, die Mehrkosten auszugleichen – also abermals die Müllgebühren zu erhöhen."
Lenkert fordert die Abgeordneten der Koalition auf, den Regierungsentwurf so zu verändern, dass es keine Benachteiligung der Kommunen mehr gibt und die Müllgebühren stabil bleiben können. DIE LINKE wird Änderungen, welche die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten, unterstützen.
Kreislauf- oder Abfallwirtschaft? Das ist die Frage. Der Auftritt der Bundesregierung zum Entwurf des neuen Abfallgesetzes verspricht wenigstens dem Titel nach die übliche „Wende“. Die Abfallwirtschaft, zuletzt durch das „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ geregelt, soll zur reinen Kreislaufwirtschaft mutieren. Dem Titel zufolge wird in der BRD der Abfall jetzt konsequent abgeschafft; jedenfalls impliziert dies die neue bzw. abgekürzte Bezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)“.