Urananreicherungsanlage in Gronau - Verkauf der URENCO

robinwood-gronau 250Die Pläne zur weiteren Privatisierung der URENCO, Betreiber der Urananreicherungsanlage in Gronau, scheinen immer konkreter zu werden, sogar ein Börsengang ist im Gespräch. Aus diesem Anlass haben wir einige zentrale Aussagen aus fünf Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu URENCO und der Urananreicherungsanlage in Gronau zusammengestellt.  

Verkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. 22. Januar 2013. Bundestagsdrucksache 17/12142.

„Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung sind sowohl die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland als auch RWE AG und E.ON SE daran interessiert, ihre Anteil an URENCO zu veräußern. (…) Der Bundesregierung sind keine Verkaufsabsichten des Königreichs der Niederlande bekannt. (…) Es gibt nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung derzeit Verkaufsabsichten, aber keine Verkaufsverhandlungen. (…) Die Anlage in Gronau steht im Eigentum der Firma URENCO Limited mit Sitz in Großbritannien. Der Betreiber verfügt über unbefristete Genehmigungen, hält sich an die Vorgaben der deutschen Rechtsordnung und trägt wesentlich zum Wohlstand einer strukturschwachen Region Deutschlands bei. (…) Dem … Interesse an einer möglichst wirksamen Durchsetzung der Vorgaben dieses Vertrags (über die Nichtverbreitung von Kernwaffen) wird durch den Weiterbetrieb der Anlage in Gronau wirksam gedient. (…) Der Bundesregierung sind keine solchen Gespräche (zur Zukunft bzw. Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau) mit der seit 2012 amtierenden Landesregierung in NRW bekannt.“

Bundesregierung:Betrieb der Uranfabrik zur Nicht-Verbreitung von Atomwaffentechnik erforderlich. Artikel auf www.umweltfairaendern.de zur Kleinen Anfrage.

Urananreicherungist keine nukleare Abrüstung. Pressemitteilung von Dorothée Menzner zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage.

 

Umgang mitabgereichertem Uran der URENCO und der Urananreicherungsanlage in Gronau. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. 27. März 2013. Bundestagsdrucksache 17/12943.

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Ohne Kohleausstiegsgesetz keine Energiewende

"Wenn die Energiewende nicht zur Farce werden soll, muss der Ausstieg aus der Kohleverstromung per Gesetz festgezurrt werden. Wer weiter auf den EU-Emissionshandel setzt, wie es alle anderen Parteien einschließlich der Grünen tun, sollte endlich aufwachen", kommentiert Eva Bulling-Schröter, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Umweltausschusses, die heute bekanntgewordenen Ergebnisse einer Simulation der Bundesnetzagentur für die Jahre 2022/2023.

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Ohne Kohleausstiegsgesetz keine Energiewende

"Wenn die Energiewende nicht zur Farce werden soll, muss der Ausstieg aus der Kohleverstromung per Gesetz festgezurrt werden. Wer weiter auf den EU-Emissionshandel setzt, wie es alle anderen Parteien einschließlich der Grünen tun, sollte endlich aufwachen", kommentiert Eva Bulling-Schröter, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Umweltausschusses, die heute bekanntgewordenen Ergebnisse einer Simulation der Bundesnetzagentur für die Jahre 2022/2023.

"Die Rechnung der Bundesnetzagentur stimmt: Mit dem gegenwärtigen Rechtsrahmen wird die Verstromung der Braunkohle kaum zurückgehen. Weil aber gleichzeitig mehr Strom aus regenerativen Energiequellen erzeugt wird, ist für die kommenden Jahre mit einer gigantischen Überproduktion, wachsenden Stromexporten, einem Anstieg der EEG-Umlage und trotzdem hohen CO2-Emissionen im Stromsektor zu rechnen. Zudem müssen die Netze schneller und gegebenenfalls auch stärker ausgebaut werden als sonst nötig. Dies als Energiewende zu bezeichnen, ist lachhaft. Der Widerstand gegen einen derart belasteten Netzausbau ist vorprogrammiert.

DIE LINKE setzt darum im Stromsektor nicht mehr auf den gescheiterten Emissionshandel, sondern fordert ein nationales Kohleausstiegsgesetz, das auf ein Modell von Greenpeace zurückgeht. Damit könnten die jährlichen Strommengen aus Kohlekraftwerken ab 2014 begrenzt und stetig reduziert werden. Der Neubau von Kohlekraftwerken und der Neuaufschluss von Tagebauen müssten entsprechend verboten werden. Spätestens 2040 könnte dann das letzte deutsche Kohlekraftwerk vom Netz gehen."

Fracking gehört verboten - Hessische Landesregierung muss die Möglichkeit dazu endlich nutzen

Obwohl die Möglichkeit besteht, ein generelles Verbot von Fracking in Hessen auf den Weg zu bringen, hat die Landesregierung davon bisher keinen Gebrauch gemacht. „Der Einsatz von Fracking (Hydraulic Fracturing) bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas beeinträchtigt und gefährdet Boden, Grundwasser und Luft bereits bei normalem Betrieb, auch ohne Störfälle. Verseuchtes Trinkwasser hält sich zudem nicht an Landesgrenzen. Deshalb brauchen wir ein bundesweites, besser noch europaweites Verbot dieser Art von Erdgas- und Erdölförderung Solange solche bundesweite oder europäische Gesetze fehlen, müssen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene genutzt werden. DIE LINKE fordert, Fracking im Rahmen der hessischen Bergverordnung generell zu untersagen.“, so Marjana Schott, umwelt- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag.

Rainer Zawislo, Diplom-Bergingenieur und ehemaliger Mitarbeiter der hessischen Bergverwaltung, ergänzt: „Die Hessische Landesregierung ist nach § 66 in Verbindung mit § 68 Bundesberggesetz ermächtigt, auf Landesebene die Bergverordnung dahingehend zu ändern, Fracking als Technik der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in Hessen zu verbieten. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 10. Januar 2011 werden keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Verbot von Fracking erhoben.“

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