Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung - eine Kurzbewertung
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- 21 Dezember 2016
- von Uwe Witt
Zum Kabinettsbeschluss vom 14.11.2016, BT-Drucksache 18/10370
Dass es überhaupt einen Klimaschutzplan 2050 (KSP 2050) gibt, fußt auf einen Kompromiss im Koalitionsvertrag. Die Union wollte ein Klimaschutzgesetz verhindern, man einigte sich mit der SPD dann auf den unverbindlicheren KSP 2050. Laut BReg soll der Plan Grundlinien für die Umsetzung der langfristig angelegten Klimaschutzstrategie Deutschlands aufzeigen und damit eine Orientierung für alle Akteure in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bieten. Er sei als Prozess angelegt, der neue Erkenntnisse und Entwicklungen aufnehmen soll und so „der Grundphilosophie des regelmäßigen Überprüfens, kontinuierlichen Lernens und stetigen Verbesserns“ folge. Damit könne und wolle er nicht ein über Dekaden festgelegter detaillierter Masterplan sein.
Zunächst das wenige Positive:
- Es gab überhaupt einen Klimaschutzplan vor Marrakesch
- Es gibt nun endlich Sektortziele für das Jahr 2030 (siehe Tabelle am Ende), die den einzelnen Ressorts der Bundesregierung zugeordnet sind. Diese sind für die Umsetzung verantwortlich.
Das war‘s aber auch schon, denn das meiste Übrige ist eine Ohrfeige für eine verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik. In letzter Minute gestrichen wurden nämlich für den Klimaschutz zentrale Passagen. So im Vergleich zur Vorentwurf vom 7. November u.a.:
- die Formulierung, dass es keine neue Tagebaue und keine Tagebauerweiterungen mehr geben soll (insb. auf Druck der Braunkohleländer rausgeflogen);
- die Passage, nach der sich Deutschland für einen CO2-Mindestpreis beim Europäischen Emissionshandelssystem einsetzt (dito);
- das leicht angehobene Ausbauziel für die Erneuerbaren im Vergleich zum geltenden EEG.