Bundesrechnungshof kritisiert Lebensmittel-Krisenmanagement
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- 2 Dezember 2011
Kontrolle ist gut, Nachkontrolle besser...
Das Jahr 2011 begann mit zwei agrarpolitischen Paukenschlägen: Dioxin und EHEC. Mehrere dutzend Menschen starben, Tausende erkrankten. Höfe wurden geschlossen, Lebensmittel vernichtet. Fieberhaft wurde nach den Ursachen gesucht. Lebensmittelkontrolle und Krisenmanagement standen am Pranger. Bundesagrarministerin Aigner bat den Bundesrechnungshof um einen umfassenden Bericht. Dieser liegt seit dem 22. November vor. Er analysiert den Zustand des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland. Die Kritik am Krisenmanagement der Bundesregierung ist schwerwiegend. Daher beantragte die Linksfraktion für die Agrarausschusssitzung am 30. November einen Bericht der Bundesregierung.
In der Ausschussdebatte wurde klar, dass es zwar Ansatzpunkte für ein besseres Risikomanagement gibt, aber die Umsetzung lange Debatten benötigt. Die Lebensmittelkontrolle ist Länderhoheit und damit vielfältig organisiert. Wo intensive, koordinierte Zusammenarbeit notwendig ist, steht der Föderalismus im Weg. Der Bundesrechnungshofes weist auf erhebliche strukturelle Mängel in der Lebensmittelsicherheit hin. Das deckt sich mit dem Antrag der LINKEN „Lehren aus dem Dioxin-Skandal ziehen – Ursachen bekämpfen“ vom April des Jahres mit den drei zentralen Forderungen: 1. die Erzeugung von Lebensmitteln muss „vom Acker bis zum Teller“ jederzeit nachvollziehbar sein, 2. die eigenbetrieblichen Kontrollsysteme müssen von unabhängigen Zertifizierungsstellen nach bundeseinheitlichen, strengen gesetzlichen Regeln überwacht werden, 3. die staatlichen Kontrollen sollen dieses Zertifizierungssystem risikoorientiert überwachen.
Der Bundesrechnungshof fordert Eigenkontrollen nach klaren Qualitätsstandards, die dokumentiert und stärker überwacht werden müssen. Eigenkontrollen der Unternehmen sind kein Garant für sichere Lebensmittel. Kontrolle der Kontrolle ist besser. Dafür muss die staatliche Aufsicht jederzeit hindernisfrei Zugang zu Testergebnissen der betriebsinternen Prüfung erhalten. Die Behörden müssen personell und finanziell angemessen ausgestattet werden. Die Kosten sind durch die Unternehmen zu tragen. Das ist richtig und angemessen, nicht nur, weil die Bundesländer chronisch klamm sind. MitarbeiterInnen, die Behörden auf Missstände in Betrieben hinweisen, sind endlich als „Whistleblower“ gesetzlich zu schützen. Auch das hat die Linksfraktion bereits im Bundestag beantragt. Sie dürfen nicht länger als Denunzianten beschimpft werden.
Also: Links wirkt. Entscheidender aber ist, dass die Lebensmittelkontrolle gemeinsam mit den Ländern verbessert wird. Bundesministerin Aigner kündigte eine gründliche Auswertung des Gutachtens an. „Schon“ zur nächsten Verbraucherministerkonferenz (im Herbst 2012!) sollen Vorschläge auf den Tisch. Hoffentlich sind wir dann nicht schon eins oder zwei Krisen weiter.
Dieser Artikel ist ein Beitrag von Dr. Kirsten Tackmann für den Bundestagsreport der Landesgruppe Brandenburg.