Missstände in der Putenhaltung
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- 14 Juli 2009
Es ein Hohn, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass der Schutz von Mastputen in Deutschland Kraft bestehender Gesetze hinreichend geregelt ist. Seit Jahren ist es ein offenes Geheimnis, dass gemästete Tiere unter ihrem eigenen Lebendgewicht zusammenbrechen, dass Antibiotika zur Leistungssteigerung benutzt und Putenküken bereits am ersten Lebenstag die empfindlichen Oberschnäbel abgeschnitten werden.
Der Bundesregierung ist angeblich nicht bekannt, welche Probleme bei der Putenhaltung gang und gäbe sind. Dabei zieht sie sich auf den Standpunkt zurück, dass der Vollzug der Rechtsvorschriften zur Tierhaltung Landesrecht ist. Das Selbstbestimmungsrecht der Länder im Bereich Tierschutz und Tierhaltung kann ja nur so gut sein, wie es der Bund vorgibt. Aber es gibt in Deutschland keinen ernst zu nehmenden Rahmen für die Putenhaltung.
Veränderungen erhofft sich die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den "Missständen in der konventionellen Putenhaltung" mit Hilfe freiwilliger Vereinbarungen. Eine solche zur Mastputenhaltung gibt es seit 1999. Eine freiwillige Vereinbarung und kritische Verbraucher sollen zukünftig auch die Qualzucht der Mastputen verhindern. Damit, so glaubt die Bundesregierung, können „Zielkonflikte zwischen der modernen Tierzucht und den geltenden hohen Tierschutzstandards“ vermieden werden.
Es ist wohl eine Ironie des Schicksals dass die Bundesregierung gerade da einen Einfluss der Verbraucher sehen will, wo es ihn ja gar nicht geben kann. Ohne Kennzeichnung kann es keine Wahlmöglichkeit und ohne diese keinen Boykott tierquälerischer Produktionsbedingungen geben. Gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte sträubt sich die Bundesregierung nach wie vor.