EEG: Diffizile Änderungen stiften Verwirrung
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- 13 Januar 2017
- von MdB Eva Bulling-Schröter
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Kurz vor Weihnachten (am 15.12.2016) hat der Bundestag ein EEG-Änderungsgesetz beschlossen. Zwei Aspekte betreffen Änderungen, für die ich mich stark gemacht hatte. Zum einen wurde die Sanktion für Anlagenbetreiber, die versäumt haben, ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden, abgemildert. Die jahrelang diskutierte (siehe hier) überzogene Sanktionsregelung ist zum Teil zurückgenommen worden. Bislang galt: Bei Anlagen wird die EEG-Vergütung bei Meldeversäumnis auf Null gesetzt. Viele Anlagenbetreiber hatten irrtümlich nicht gemeldet oder dachten fälschlicher Weise, sie hätten gemeldet. Da sie die Vergütung aber mitunter über zwei Jahre lang erhalten hatten, mussten sie diese in voller Höhe zurückbezahlen. Auch der Klageweg bestätigte dies fast immer.