Stuttgart 21 kommt im Deutschen Bundestag auf den Prüfstand

Das Aktionsbündnis begrüßt Einigung der Oppositionsfraktionen in Berlin

Erklärung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21Banner

Nach der Sommerpause wird Stuttgart 21 zum bundespolitischen Thema – zunächst in Form einer öffentlichen Anhörung noch näher festzulegender Bundestagsausschüsse. Dies ergab am 4. Juli 2014 in Berlin ein gemeinsames Gespräch des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 mit den Spitzen der beiden Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag.

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Rekord-Ausdehnung von Ostsee-Todeszonen weiter ignoriert

Ostseestrand in Aarenshoop Quelle Wikipedia CC-BY-SA-2.52.01.0In der Ostsee werden Wasserzonen ohne ausreichende Sauerstoffzufuhr zunehmend größer, verantwortlich sind Überdüngung und Klimawandel. Wie eine Kleine Anfrage der Linkspartei ergab sieht die Politik trotz Warnungen aus der Meeresökologie und Klimaforschung keinen Anlass ihr Engagement gegen die sog. Sauerstoffmangelzonen zu verstärken.

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Linksfraktion twittert von Anhörung zur EEG-Novelle

Erstmals hat Die Linke aus dem Wirtschaftsausschuss eine Expertenanhörung live per Twitter mitverfolgt. Am Ball war beim komplizierten Thema Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unser twitternder Referent für Energiepolitik Uwe Witt, der die Fragen der Bundestagsabgeordneten und Expertenantworten beinahe im Minutentakt an die interessierte Öffentlichkeit weitergab und so für schnelle Informationen und Transparenz im Erneuerbaren-Dschungel sorgte.

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Widerspruch: SPD will Schwarzfahren härter bestrafen.......

Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD, Frau Lühmann, will Schwarzfahren härter bestrafen.

Dazu erhebt Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, scharfen Widerspruch und macht folgende Gegenvorschläge:

1) Wer unberechtigterweise einen Platz in Bahn/Bus einnimmt darf nicht härter bestraft werden, als jemand der unberechtigterweise einen Platz auf der Straße einnimmt (Falschparken kostet erstens wesentlich weniger als fahren ohne Fahrschein); und während notorisches Falschparken eine Ordnungswidrigkeit bleibt, wird mehrmaliges Schwarzfahren als Straftat behandelt.

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