Solidarität mit dem S-Bahn-Volksbegehren
- Details
- 22 Februar 2012
- von S-Bahn-Tisch
Nachdem über 30.000 Berlinerinnen und Berliner in der ersten Stufe das Volksbegehren „Rettet unsere S-Bahn“ unterschrieben haben, hat der Berliner Senat am 07.02.2012 versucht, das Volksbegehren zu verhindern. Es soll nun vom Landesverfassungsgericht auf seine rechtliche Gültigkeit überprüft werden.
Dahinter steht ganz offensichtlich der Versuch, die zweite Stufe des Volksbegehrens zu verzögern, um in der Zwischenzeit Fakten in Bezug auf die geplante Teilprivatisierung der S-Bahn zu schaffen. Diese soll 2012 per Ausschreibung von Teilstrecken unter Dach und Fach gebracht werden. Ein zeitgleiches Volksbegehren würde das Ausschreibungsverfahren stören und den Unmut der Berlinerinnen und Berliner deutlich zum Ausdruck bringen. Genau das will der Senat verhindern!
Der Senat hat deutlich gemacht, was er von direkter Demokratie hält: Nichts! In der Konsequenz würde der Senat 30.000 Stimmen für nichtig erklären.