EEG: Diffizile Änderungen stiften Verwirrung
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- 13 Januar 2017
- von MdB Eva Bulling-Schröter
PV-Modul (Foto: privat)
PV-Modul (Foto: privat)
Günstigste erneuerbare Energie: Windkraft an Land (Foto: privat)
Die Bundesregierung will mit der neuen Reform das EEG langsam beerdigen. Die großen Erfolge des Erneuerbare Energien Gesetzes - hohes Ausbautempo im Ökostrombereich und drastische Kostensenkungen für Neuanlagen - sollen offenbar ein Ende haben. Völlig neue Wege wie Ausschreibungen für die Vermarktung von Ökostrom werden nun von Minister Gabriel eingeschlagen. Dabei sind diese im Ausland gescheitert oder bringen deutlich schlechtere Ergebnisse. Zwingende Direktvermarktung und Ausschreibungen bremsen die Energiewende ab als sie zu befördern. Minister Gabriel will nun sogar den Einstieg in die Direktvermarktung verschärfen, indem noch schneller, noch kleinere Anlagen direkt vermarkten müssen. Eines der Hauptziele dieser Reform ist eine gerechtere Verteilung der Kosten der Energiewende gewesen. Das ist gründlich misslungen.
„Der Ausschuss beschließt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und verzichtet damit auf die Möglichkeit, ein mitberatendes Votum zu den Vorlagen (Tagesordnungspunkte 1a bis 1e) an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie abzugeben.“
So endete am frühen Dienstagmorgen die Beratung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Dabei hatte der Ausschuss trotz Haushaltswoche eine Sondersitzung beschlossen, um die Änderungsvorschläge zur Reform des EEG intensiv beraten zu können. Im Mai wiesen uns in einer Ausschussanhörung fast alle Experten auf dringenden Korrekturbedarf am Gesetzentwurf hin. Demos hatten stattgefunden. Doch es kam alles ganz anders.
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